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06.05.2024
06.05.2024
19361 Verwaltungsgericht Köln

Rückforderung von Corona-Soforthilfen ist rechtswidrig - Vorbehalt in Bewilligungs­bescheiden nicht klar erkennbar

19.09.2022Die Rückforderung von im Frühjahr 2020 ausgezahlten Corona-Soforthilfen durch das Land Nordrhein-Westfalen ist rechtswidrig. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln mit sechs Urteilen entschieden und damit den Klagen von Solo-Selbstständigen und Kleinunternehmern stattgegeben.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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