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28.04.2024
28.04.2024
10315 Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht

Region Hannover muss Beförderungskosten für Schulbesuch in benachbartem Landkreis in begrenztem Umfang übernehmen

31.01.2020Das Niedersächsische Ober­verwaltungs­gericht hat mit Eilbeschluss entschieden, dass die Region Hannover verpflichtet ist, die Kosten der Schülerbeförderung in begrenztem Umfang auch dann zu übernehmen, wenn die nächstgelegene Schule der gewählten Schulform nicht im Regionsgebiet, sondern in einem benachbarten Landkreis liegt.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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