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27.04.2024
27.04.2024
16167 Bundesverwaltungsgericht

Kein Anspruch auf Linien­verkehrs­genehmigung bei unzureichender Bedienung des Schulverkehrs

30.07.2021Die Erteilung einer Linien­verkehrs­genehmigung kann versagt werden, wenn der beantragte Verkehr den Anforderungen des einschlägigen Nahverkehrsplans zum Schulverkehr nicht entspricht. Das hat das Bundes­verwaltungs­gericht in Leipzig heute entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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