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29.04.2024
29.04.2024
14989 Amtsgericht Stuttgart

Recht zur Mietminderung bei Bettwanzenbefall aufgrund vertragsgemäßen Gebrauchs

05.05.2021Kommt es aufgrund des vertragsgemäßen Gebrauchs der Wohnung zu einem Befall von Bettwanzen, so kann der Mieter seine Bruttomiete um 60 % mindern. Dies hat das Amtsgericht Stuttgart entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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