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27.04.2024
27.04.2024
11549 Amtsgericht Düsseldorf

Räumungsfrist von drei Monaten aufgrund pandemiebedingter Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche

02.07.2020Aufgrund pandemiebedingter Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche ist den Mietern eine Räumungsfrist von drei Monaten zu gewähren. Der Vermieter ist ausreichend durch die Möglichkeit der Nutzungs­entschädigung gemäß § 546 a BGB geschützt. Dies hat das Amtsgericht Düsseldorf entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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