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28.04.2024
28.04.2024
11244 Oberlandesgericht Celle

Radfahrer muss zu geparkten Pkw mindestens 50 cm Abstand halten

15.05.2020Ein Radfahrer muss zu geparkten Pkw grundsätzlich einen Abstand von mindestens 50 cm einhalten. Der Seitenabstand kann aber je nach der Straßenbereite variieren. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle hervor.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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