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01.08.2025
01.08.2025
26283 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Psychisch kranker Straftäter darf vorläufig nicht in die Türkei abgeschoben werden

31.07.2025Ein ausreisepflichtiger türkischer Sexualstraftäter aus Moers darf vorläufig nicht in die Türkei abgeschoben werden. Das hat das Oberverwal­tungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden und damit der Beschwerde des Antragstellers gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf teilweise stattgegeben.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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