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04.05.2024
04.05.2024
14665 Verwaltungsgericht Aachen

Protestcamp im Hambacher Forst muss geräumt werden

19.04.2021Das Verwaltungsgericht Aachen hat entschieden, dass die Räumungsverfügung des Kreises Düren vom 7. November 2018, mit der dem Eigentümer des Grundstücks aufgegeben wurde, sämtliche bauliche Anlagen zu entfernen und keine neuen Anlagen zu errichten, sei rechtmäßig.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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