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27.06.2025
27.06.2025
26088 Verwaltungsgericht Frankfurt am Main

Polo-Turnier in Landschafts­schutzgebiet grundsätzlich genehmigungsfähig

27.06.2025Mit soeben zugestelltem Beschluss der für das Naturschutzrecht zuständigen 8. Kammer des Die für das Naturschutzrecht zuständige 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main hat dem Eilantrag des Frankfurter Polo-Clubs e.V. stattgegeben. Dieser begehrte mit seiner Antragsschrift eine naturschutz­rechtliche Genehmigung für das am Wochenende geplante Polo-Turnier im Landschafts­schutzgebiet der Zone II in Frankfurt-Nied.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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