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28.04.2024
28.04.2024
22331 Oberverwaltungsgericht Münster

Pauschale Jahresgebühr für das Abstellen von E-Scooter rechtswidrig

06.11.2023Für das Abstellen von E-Scootern im öffentlichen Straßenraum im sogenannten Free-Floating-System darf die Stadt Köln von den Betreibern Sonder­nutzungs­gebühren erheben. Die pauschale Festsetzung einer Jahresgebühr für E-Scooter bei einer nur fünfmonatigen Nutzung ist hingegen rechtswidrig. Das hat das Ober­verwaltungs­gericht Münster entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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