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04.05.2024
04.05.2024
11211 Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg

OVG Berlin-Brandenburg bestätigt coronabedingte Schließung von Campingplätzen auch für Dauercamper

07.05.2020Das Oberverwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom 05.05.2020erneut abgelehnt, § 7 Abs. 4 Satz 1 SARS-CoV-2-Eindämmungs­verordnung des Landes Brandenburg vorläufig außer Vollzug zu setzen. Nach dieser Vorschrift ist es Betreibern von Beherbergungs­stätten, Campingplätzen, Wohnmobil­stellplätzen sowie privaten und gewerblichen Vermietern oder Verpächtern von Ferienwohnungen und Ferienhäusern und vergleichbaren Angeboten untersagt, Personen zu touristischen Zwecken wie Freizeitreisen zu beherbergen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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