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28.04.2024
28.04.2024
18389 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

OLG Frankfurt am Main: Kein Schadensersatz wegen unterlassener Nominierung zu internationalen Sportwettkämpfen

03.05.2022Wird ein Schadens­ersatz­anspruch wegen unterlassener Nominierung zu internationalen Turnieren darauf gestützt, dass die Nominierungs­regelungen des Sportverbands rechtswidrig sind, da nicht ausschließlich die Welt­rang­listen­punkte berücksichtigt wurden, ist der Anspruch nur begründet, wenn sich feststellen lässt, dass der Verband die Sportler/innen bei Anwendung eines korrekten Auswahlverfahrens zwingend hätte nominieren müssen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) wies mit Entscheidung vom 28.04.2022 eine Schadensersatzklage von Beach­volley­ballerinnen ab, die wegen ihrer Nicht-Nominierung zu internationalen Wettbewerben den Verlust ihrer Startgelder beklagt hatten.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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