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28.04.2024
28.04.2024
14958 Landgericht Frankfurt am Main

Neckermann Geschäftsführer und Aufsichtsräte haften nicht für Zahlungen vor Insolvenz­antrag­stellung

03.05.2021Das Landgericht Frankfurt am Main hat eine Klage des Insolvenzverwalters des ehemaligen Neckermann-Konzerns gegen vormalige Geschäftsführer und Aufsichtsräte abgewiesen. Gegenstand der Klage waren Zahlungen über rund 19 Mio. Euro. Diese hatte Neckermann zu einem Zeitpunkt getätigt, als das Unternehmen in einer finanziellen Schieflage war, die Geschäftsführung einen Insolvenzantrag aber noch nicht gestellt hatte.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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