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02.05.2024
02.05.2024
11442 Amtsgericht München

Nachbarschaftsstreit um Rückschnitt von Kirschlorbeerhecken

17.06.2020Das Amtsgericht München verurteilte den beklagten Nachbarn, seine in München-Am Hart nahe der Grenze zum Grundstück der klagenden Nachbarin befindlichen beiden Kirschlorbeerhecken jeweils so zurückzuschneiden, dass sie künftig eine Höhe von zwei Meter nicht mehr überschreiten. Soweit der Beklagte einen an der gleichen Grenze befindlichen Kirschbaum auf ebenfalls zwei Meter zurückschneiden sollte, wies es die Klage ab. Die Klägerin hat das bezüglich des Kirschbaums eingeholte Sach­verständigen­gutachten vollständig, im Übrigen ein Drittel, der Beklagte zwei Drittel der entstandenen Verfahrenskosten zu zahlen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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