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28.04.2024
28.04.2024
17830 Verwaltungsgericht Ansbach

Nach coronabedingter Schließung einer Bibliothek muss sich Nutzer selbständig über Möglichkeit der Rückgabe geliehener Medien informieren

10.02.2022Muss eine öffentliche Bibliothek aufgrund der Corona-Pandemie schließen, muss sich der Nutzer selbständig darüber informieren, wann bzw. wie eine Rückgabe ausgeliehener Medien möglich ist. Es kann erwartet werden, sich über die Homepage der Bibliothek, das Nutzerkonto, telefonisch, schriftlich oder per E-Mail zu informieren. Dies hat das Verwaltungsgericht Ansbach entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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