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29.04.2024
29.04.2024
10074 Amtsgericht Augsburg

Wohnungsvermietung "nur an Deutsche" stellt Diskriminierung dar

19.12.2019Das Amtsgericht Augsburg hat entschieden, dass eine Wohnungsanzeige, die eine Vermietung "nur an Deutsche" vorsieht, gegen das Allgemeine Gleich­behandlungs­gesetz verstößt. Ein Vermieter schließt damit sämtliche "Nicht-Deutsche" von der Eingehung eines Vertrags­verhältnisses aus und lehnt diese aufgrund ihrer Rasse oder ethnischen Herkunft als Mieter ab. Das Amtsgericht verurteilte den Vermieter zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 1.000 Euro und setzte ein Ordnungsgeld für den Fall einer Zuwiderhandlung fest.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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