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08.04.2026
08.04.2026
27955 Sozialgericht Landshut

Rückzahlung von Arbeitslosengeld nur bei grober Fahrlässigkeit des Leistungsempfängers

08.04.2026Wer aufgrund eines fehlerhaften Bescheides Arbeitslosengeld erhält, muss dieses nur zurückzahlen, wenn er grob fahrlässig gehandelt hat. Bei einem juristischen Laien ist dabei Voraussetzung, dass er auch ohne nähere Rechtskenntnis hätte erkennen können, dass ihm die Leistung so nicht zusteht (sogenannte "Parallelwertung in der Laiensphäre"). Dies geht aus einem Urteil des Sozialgerichts Landshut hervor.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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