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22.12.2025
22.12.2025
27553 Anwaltskanzlei Harzewski

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22.12.2025Was ändert sich durch das Urteil konkret?Bislang war in der Praxis häufig unklar, wie weit der Anwendungsbereich des Soft Opt-in reicht. Besonders strittig war die Frage, wann überhaupt eine ausreichende „Kundenbeziehung“ vorliegt. Viele Unternehmen haben Soft Opt-in deshalb nur sehr vorsichtig genutzt und bei kostenlosen Registrierungen oder Freemium-Angeboten lieber eine Einwilligung eingeholt, um Risiken zu vermeiden.Das Urteil verschiebt diesen Ausgangspunkt. Eine Beziehung im Sinne des Soft Opt-in setzt demnach nicht zwingend einen klassischen Kauf mit Zahlung voraus. Auch eine Registrierung für ein kostenloses Nutzerkonto kann genügen, wenn das Konto Teil eines wirtschaftlich geprägten Angebots ist, etwa wenn es den Zugang zu Leistungen ...Weiterlesen auf rechtsanwalt-harzewski.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf rechtsanwalt-harzewski.de
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