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27.04.2024
27.04.2024
9832 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Netflix-Serie "Skylines" verstößt nicht gegen Persönlichkeits­rechte

04.12.2019Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass die Verbreitung der Netflix-Serie "Skylines" durch die Kunstfreiheit geschützt ist. Sie verletzt weder Persönlichkeits­rechte noch Unternehmens­persönlichkeits­rechte. Die künstlerische Gestaltung der Lebensläufe der Protagonisten und der Geschäftstätigkeit der Firma sind verselbständigt und ausreichend künstlerisch transzendiert worden, so dass Kunstbild und Urbild unterscheidbar bleiben.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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