wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
 
19.09.2026
19.09.2026
28584 Rosentreter & Scholz

Missbrauch von Schutzbefohlenen: Wann macht man sich strafbar?

19.09.2026Was versteht man unter Missbrauch von Schutzbefohlenen?Der sexuelle Missbrauch von Schutzbefohlenen ist ein Sexualdelikt nach § 174 StGB. Geschützt werden Personen, die sich aufgrund eines besonderen Vertrauens- oder Abhängigkeits­verhältnisses nicht frei gegenüber sexuellen Annäherungen entscheiden können.Der Gesetzgeber geht davon aus, dass innerhalb solcher Beziehungen ein Machtgefälle besteht. Dieses kann dazu führen, dass eine scheinbar freiwillige sexuelle Handlung tatsächlich auf dem bestehenden Abhängigkeits­verhältnis beruht. Deshalb stellt § 174 StGB nicht allein auf fehlenden Willen oder Zwang ab, sondern auf den Missbrauch einer besonderen Vertrauensstellung. ...Weiterlesen auf rosentreterscholz.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf rosentreterscholz.de
rosentreterscholz.de mehr von rosentreterscholz.de
URL dieser Seite: https://www.recht-aktuell.de/Missbrauch_von_Schutzbefohlenen_Wann_macht_man_sich_strafbar