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09.09.2026
09.09.2026
28537 Landgericht Coburg

LG Coburg zur Leistungspflicht im Notlagentarif: Private Krankenversicherung muss lebenserhaltende 24-Stunden-Pflege zahlen

09.09.2026Eine private Krankenversicherung muss die Kosten für eine lebensnotwendige 24-Stunden-Intensivbetreuung übernehmen. Das gilt auch bei einem Notlagentarifs des Versicherten, in dem der Schutz bei akut lebensbedrohlichen Zuständen nicht ausgeschlossen werden darf. Für die Kosten für die reine Grundpflege und Hauswirtschaft ist hingegen die Pflegeversicherung zuständig.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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