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05.03.2026
05.03.2026
27814 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Hotelzimmeranfrage enthält kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Beherbergungs­vertrags

03.03.2026Die Bitte um Reservierung von Hotelzimmern ohne Kenntnis der Zimmerpreise ist mangels Rechtsbin­dungswillens kein Angebot zum Abschluss eines Beherbergungs­vertrages. Sie ist allein eine Aufforderung an das Hotel, die Verfügbarkeit zu prüfen und den Preis mitzuteilen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) wies den vom Hotel geltend gemachten Zahlungs- und Schadenser­satzanspruch zurück.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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