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26.06.2025
26.06.2025
26048 Landgericht Lübeck

Entschädigung nach den gesetzlichen Fluggastrechten gilt auch bei schlechtem Wetter

19.06.2025Schlechtes Wetter allein lässt bei einer Flugverspätung nicht die fällige Entschädigung nach den gesetzlichen Fluggastrechten entfallen. Gewitter, starke Regen- oder Schneefälle sind übliche Ereignisse, mit denen Fluggesellschaften rechnen müssen. Das hat das Landgericht Lübeck entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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