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28.08.2026
28.08.2026
28484 Verwaltungsgericht Düsseldorf

Differenzierende Grundsteuer-Hebesätze in der Stadt Krefeld rechtswidrig

25.08.2026Die Stadt Krefeld hat die Eigentümerin eines Nichtwohn­grundstücks für das Jahr 2025 zu Unrecht unter Zugrundelegung eines Hebesatzes von 995 v.H. zu Grundsteuern in Höhe von knapp 3000 Euro herangezogen. Das hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf entschieden und den angefochtenen Grundsteuerbescheid aufgehoben.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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