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13.09.2025
13.09.2025
26996 Bundesverfassungsgericht

Bundesver­fassungsgericht bestätigt Tanzverbot an Karfreitag

10.09.2025Das Bundesver­fassungsgericht hat die Unzulässigkeit einer Richtervorlage festgestellt. Die Vorlage betrifft die Frage, ob das Verbot von öffentlichen Tanzveranstaltungen am Donnerstag der Karwoche und am Karfreitag nach den entsprechenden Regelungen des Niedersächsischen Gesetzes über die Feiertage mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Vorlage ist unzulässig, da sie den Darlegungs­anforderungen nicht genügt.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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