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10.07.2025
10.07.2025
26156 Bayerischer Verwaltungsgerichtshof

Kruzifix im Eingangsbereich eines staatlichen Gymnasiums hat die Glaubensfreiheit von Schülerinnen verletzt

10.07.2025Ein Kruzifix im Eingangsbereich eines staatlichen Gymnasiums hat die Glaubensfreiheit von zwei Schülerinnen verletzt. Die Weigerung der Schule, das Kruzifix zu Schulzeiten der Klägerinnen zu entfernen, war daher rechtswidrig. Dies hat der Bayerische Verwaltungs­gerichtshof (BayVGH) mit Urteil vom gestrigen Tag festgestellt. Für rechtmäßig erachtete der BayVGH hingegen die Anordnung des Schulleiters, bei Nichtteilnahme an Schulgottesdiensten einen Alternativ­unterricht besuchen zu müssen, der sich u.a. mit allgemeinen Themen aus dem Fach Ethik befasste.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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