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18.05.2024
18.05.2024
10460 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Anordnung des paritätischen Wechselmodells unterfällt ausschließlich dem Sorgerecht

21.02.2020Die Anordnung des paritätischen Wechselmodells betrifft das Sorge-, nicht das Umgangsrecht. Deswegen ist eine einstweilige Anordnung, mit der ein paritätisches Wechselmodell angeordnet wird, anfechtbar. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hervor.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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