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27.04.2024
27.04.2024
12378 Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen

Mitarbeiter der Malta Air Ltd. erhalten vorerst weiter Kurzarbeitergeld

13.10.2020Bei der Bewilligung von Kurzarbeitergeld (Kug) für die Mitarbeiter der Airline bleibt die Bundesagentur für Arbeit vorläufig an ihren Bescheid gebunden, mit dem sie die Leistungs­voraussetzungen dem Grunde nach anerkannt hat. Dies hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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