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28.04.2024
28.04.2024
14542 Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen

Deutschen Malta Air-Mitarbeiter erhalten vorerst weiter Kurzarbeitergeld

31.03.2021Die Malta Air Ltd. hat nach einer aktuellen Entscheidung des Landes­sozial­gerichts Nordrhein-Westfalen Anspruch auf einen Anerkennungs­bescheid, da bis zu einer abschließenden Klärung im Hauptsacheverfahren davon auszugehen ist, dass ihre Heimatbasen in Deutschland den Betriebsbegriff i.S.v. 97 SGB III erfüllen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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