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09.12.2025
09.12.2025
27486 Verwaltungsgericht Gießen

Milchviehbetrieb muss wegen erheblicher Mängel und tierschutz­rechtlicher Verstöße geschlossen werden

09.12.2025Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Gießen hat mit kürzlich den Beteiligten bekanntgegebenem Beschluss den Eilantrag eines Milchviehbetriebs im Landkreis Gießen abgelehnt, der sich gegen ein Haltungs- und Betreuungsverbot von Rindern und die Auflösung seines Rinderbestandes wandte. Ebenso hatte ein Eilantrag der beiden Gesellschafter des Betriebs keinen Erfolg, gegenüber denen ebenfalls jeweils ein Haltungs- und Betreuungsverbot für Rinder durch den Landkreis Gießen ausgesprochen worden war.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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