wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
 
23.09.2026
23.09.2026
28598 Kanzlei Nussmann

Messfoto nicht eindeutig – was Betroffene nach einem Bußgeldbescheid tun sollten

23.09.2026Einspruch innerhalb von zwei WochenDer wichtigste Schritt ist der rechtzeitige Einspruch.Nach § 67 Abs. 1 OWiG kann gegen den Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Wird diese Frist versäumt, wird der Bescheid grundsätzlich rechtskräftig. Eine ausführliche Begründung ist zunächst nicht erforderlich. Es genügt, fristgerecht Einspruch einzulegen.Wer Zweifel an der Identifizierbarkeit auf dem Foto hat, sollte gegenüber der Behörde nicht vorschnell erklären, selbst gefahren zu sein.Betroffene sind nicht verpflichtet, sich zur Sache zu äußern. Gerade wenn die Verteidigung darauf gestützt werden soll, dass der Fahrer auf dem Foto nicht eindeutig identifizierbar ist, sollte zunächst die vollständige ...Weiterlesen auf www.kanzlei-nussmann.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kanzlei-nussmann.de
www.kanzlei-nussmann.de mehr von www.kanzlei-nussmann.de
URL dieser Seite: https://www.recht-aktuell.de/Messfoto_nicht_eindeutig_was_Betroffene_nach_einem_Bussgeldbescheid_tun_sollten