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03.05.2024
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13089 Oberverwaltungsgericht Lüneburg

Maskenpflicht im Schulunterricht kann auch inzidenzunabhängig angeordnet werden

17.12.2020Das Niedersächsische Ober­verwaltungs­gerichts hat mit Eilbeschluss entschieden, dass der Landkreis Helmstedt als Infektions­schutz­behörde berechtigt ist, für sein Kreisgebiet eine über die Regelungen der Niedersächsischen Corona-Verordnung hinausgehende Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Schulunterricht anzuordnen, die nicht erst bei Erreichen eines Schwellenwertes von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner (7-Tages-Inzidenz) eingreift.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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