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27.04.2024
27.04.2024
14234 Oberverwaltungsgericht Saarland

Mangelnde Ko­operations­bereitschaft mit Jugendamt rechtfertigt allein kein Widerruf der Erlaubnis zur Kindestagespflege

05.03.2021Die mangelnde Ko­operations­bereitschaft einer Tagesmutter mit dem Jugendamt rechtfertigt für sich genommen keinen Widerruf der Erlaubnis zur Kindertagespflege. Daher kann auf die Verweigerung des Zutritts zur Pflegestelle kein Widerruf gestützt werden. Dies hat das Obe­rverwaltungs­gericht des Saarlandes entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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