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28.04.2024
28.04.2024
17066 Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen

Lipofilling statt Silikonimplantat - Krankenkasse muss auch Folge-OP zahlen

27.10.2021Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nach der Bewilligung einer Brustoperation auch die notwendige Folge-OP tragen muss.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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