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02.05.2024
02.05.2024
14551 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Leiterin einer Senioren­pflege­einrichtung darf nach Hygieneverstößen weiterhin nicht beschäftigt werden

01.04.2021Die Leiterin einer Senioren­pflege­einrichtung im Kreis Minden-Lübbecke darf weiterhin nicht beschäftigt werden, nachdem sie sich im Zusammenhang mit der Bekämpfung eines akuten Covid-19-Ausbruchs den Anordnungen des Gesundheitsamtes beharrlich widersetzt hat. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht mit Eilbeschluss vom 24. März 2021 entschieden und die vorausgegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Minden geändert.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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