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28.04.2024
28.04.2024
17364 Hessischer Verwaltungsgerichtshof

Lärm aufgrund wendender U-Bahn-Züge ist immissions­schutz­rechtlich privilegiert

07.12.2021Der Lärm, der von auf Wendegleisen befindlichen U-Bahn-Zügen ausgeht, ist immissions­schutz­rechtlich privilegiert. Es besteht kein Anspruch auf Einhaltung der Grenzwerte der TA-Lärm. Ein Unter­lassungs­anspruch kann sich aber aus §§ 1004, 906 BGB ergeben. Dies hat der Hessische Verwaltungs­gerichts­hof entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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