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29.04.2024
29.04.2024
12070 Bundesfinanzhof

Krankenkassen-Bonuszahlungen für vom Steuerpflichtigen selbst bezahlte Vorsorgemaßnahmen müssen nicht versteuert werden

27.08.2020Die von einer gesetzlichen Krankenkasse gewährte Geldprämie (Bonus) für gesundheits­bewusstes Verhalten mindert nicht den Sonderausgabenabzug für Kranken­versicherungs­beiträge, sofern hierdurch ein finanzieller Aufwand des Steuerpflichtigen ganz oder teilweise ausgeglichen wird. Das gilt nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs auch in den Fällen, in denen der Bonus pauschal ermittelt wird.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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