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03.05.2024
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10805 Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen

Krankenkasse muss Kosten für Behandlung mit Zolgensma® nicht übernehmen

17.03.2020Eine Versorgung mit dem in der EU nicht zugelassenen Medikament Zolgensma® zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung scheidet aus, soweit andere Behandlungs­möglichkeiten noch nicht ausgeschöpft sind. Dies entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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