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17.05.2024
17.05.2024
12933 Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen

Kostenübernahme für beidseitige Oberarmstraffung aufgrund entstellender Wirkung

09.12.2020Eine gesetzliche Krankenversicherung ist verpflichtet, die Kosten für eine beidseitige Oberarmstraffung zu übernehmen, wenn eine Entstellung vorliegt. Davon kann ausgegangen werden, wenn eine trotz weitgeschnittener, lockerer Alltagskleidung eine massive Asymmetrie des Erscheinungsbildes von Ober- und Unterarm sichtbar ist. Dies hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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