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29.04.2024
29.04.2024
10791 Landgericht Saarbrücken

Kollision nach Fahrspurwechsel: Mithaftung an Unfall aufgrund Missachtung der Pfeilmarkierung auf Fahrbahn

13.03.2020Kommt es zu einem Verkehrsunfall im Zusammenhang mit einem Spurwechsel, so haftet in der Regel der Spurwechsler allein. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn sich der andere Verkehrsteilnehmer nur deshalb auf der Fahrspur befand, weil er die Pfeilmarkierung auf der Fahrbahn missachtete. In diesem Fall trägt er ein Mithaftungsanteil in Höhe von 1 /3. Dies hat das Landgericht Saarbrücken entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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