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29.04.2024
29.04.2024
15448 Oberlandesgericht Düsseldorf

Kollision eines Rettungswagens mit in scharfer Kurve geparkten Pkw aufgrund von Unaufmerksamkeit rechtfertigt Haftungsverteilung von 75 zu 25 %

03.06.2021Kollidiert ein Rettungswagen aufgrund von Unaufmerksamkeit mit einem in einer scharfen Kurve stehenden Pkw, rechtfertigt dies eine Haftungsverteilung von 75 zu 25 % zu Lasten der Rettungs­wagen­betreiberin. Das verbotswidrige Parken des Pkw in der scharfen Kurve begründet ein Mitverschulden von 25 %. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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