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27.04.2024
27.04.2024
17719 Kleinreparaturklausel

Klein­reparatur­­klausel im Miet­vertrag: Was ist eine Klein­­reparatur und wie viel müssen Mieter bei Klein­reparaturen zahlen?

02.10.2023Als Klein­reparatur wird die Behebung von kleineren Schäden an den Einrichtungen oder Vor­richtungen einer Mietwohnung bezeichnet. Oft enthält der Mietvertrag eine Regelung, wonach der Mieter für die Kosten einer solchen Reparatur aufkommen muss (sog. Klein­reparatur­klausel). Damit entbindet sich der Vermieter zum Teil von seiner in § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB geregelten Pflicht die Mietsache auf seine Kosten in einem zum vertrags­mäßigen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Zwar mag dies ungerecht erscheinen, aber der Bundes­gerichts­hof hat die Zulässigkeit einer Klein­reparatur­klausel grund­sätzlich bejaht. Demnach kann ein Mieter verpflichtet sein, für Klein­reparaturen selbst aufzukommen. Doch gilt dies uneingeschränkt oder sind nicht vielmehr Grenzen ...Weiterlesen auf www.refrago.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.refrago.de
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