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06.11.2026
06.11.2026
28803 Bundesarbeitsgericht

Kirchlicher Arbeitgeber hat kein Sonderrecht bei Doppelstandards: BAG erklärt Kündigung einer Beraterin nach Kirchenaustritt für unwirksam

06.11.2026Die Kündigung eines Arbeitsver­hältnisses wegen des von einer Arbeitnehmerin gegenüber der zuständigen staatlichen Stelle erklärten, im Übrigen nicht publik gemachten Kirchenaustritts benachteiligt diese in unzulässiger Weise wegen ihrer Religion, wenn ihr kirchlicher Arbeitgeber mit den gleichen Aufgaben auch Personen beschäftigt, die nicht Mitglied dieser Kirche sind. Dies hat das Bundesarbeits­gericht entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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