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27.04.2024
27.04.2024
17155 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Keine weitere Kostenerstattung für Flüchtlings­unter­bringung im Jahr 2015

10.11.2021Die Städte Xanten und Lennestadt haben keinen Anspruch auf eine Erstattung von Kosten für die Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden im Jahr 2015, die über die bereits vom Land Nordrhein-Westfalen gezahlten Beträge hinausgeht. Das hat das Ober­verwaltungs­gericht entschieden und damit die erstinstanzlichen Urteile des Verwaltungsgerichts Düsseldorf bestätigt.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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