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27.04.2024
27.04.2024
18583 Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg

Keine marktübliche Vergütung der freiwilligen Übernahme von staats- und amts­anwalt­schaftlichen Sitzungsdiensten im Referendariat

01.06.2022Es besteht für die freiwillige Übernahme von staats- und amts­anwalt­schaftlichen Sitzungsdiensten im Referendariat kein Anspruch auf marktübliche Entlohnung. Der freiwillige Sitzungsdienst ist trotz separater Entlohnung Teil der Referendar­ausbildung. Dies hat der Verwaltungs­gerichts­hof Baden-Württemberg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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