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28.04.2024
28.04.2024
15662 Bundessozialgericht

Keine geringere Opferentschädigung bei Zahlung einer privaten Unfallrente

11.06.2021Eine private Unfallrente mindert nicht den schädigungs­bedingten Einkommensverlust nach einem tätlichen Angriff und damit auch nicht die Opferentschädigung, solange die private Unfallrente nicht mit Einkünften aus einer früheren Erwerbstätigkeit des Opfers erwirtschaftet wurde. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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