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28.04.2024
28.04.2024
20712 Verwaltungsgericht Koblenz

Keine finanzielle Abgeltung für über den Mindesturlaub hinausgehenden nicht genommenen Urlaub

25.05.2023Ein Beamter kann bei einer vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand eine finanzielle Abgeltung von nicht genommenen Urlaubstagen nur dann verlangen, soweit im entsprechenden Kalenderjahr der unionsrechtlich gewährleistete Mindest­urlaubs­anspruch von 20 Tagen nicht ausgeschöpft worden ist. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und wies die Klage eines Ruhestandsbeamten ab.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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