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03.05.2024
03.05.2024
16202 Oberlandesgericht Zweibrücken

Keine arglistige Täuschung durch den Verkäufer bei bloßem Verschweigen der Reimporteigenschaft eines Fahrzeuges

04.08.2021Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken hat entschieden, dass der unterlassene Hinweis eines Verkäufers auf die Reimporteigenschaft eines Fahrzeugs entgegen der früheren Rechtsprechung - nicht mehr als arglistige Täuschung des Käufers anzusehen ist, es sei denn, der Käufer hat ausdrücklich danach gefragt.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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