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28.04.2024
28.04.2024
19625 Verwaltungsgericht Lüneburg

Keine Waffenerlaubnis für Schäfer zwecks Schutzes der Schafherde vor Wolfsangriffen

03.11.2022Für einen Schäfer besteht kein Anspruch auf waffenrechtliche Erlaubnisse zwecks Schutzes der Schafe vor Wolfsangriffen. Das Interesse an der Tötung von Wölfen zum Schutz von Schafen ist rechtlich nicht anzuerkennen. Dies hat das Verwaltungsgericht Lüneburg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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