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28.04.2024
28.04.2024
14498 Landessozialgericht Baden-Württemberg

Keine Versorgung mit Cannabis wegen Schlafapnoesyndroms mit Schlafstörungen und Zähneknirschen

25.03.2021Ein Anspruch auf Versorgung mit Cannabis gemäß § 31 Abs. 6 SGB V besteht bei einem Schlafapnoesyndrom mit Schlafstörungen und Zähneknirschen nicht. Insofern liegt keine schwerwiegende Erkrankung im Sinne der Vorschrift vor. Dies hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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